Archiv 1859-1999
„Der Regierungsrath ordnet … die Zahl und Stellung der für die medizinischen und naturwissenschaftlichen Fächer erforderlichen Assistenten, sowie die Verhältnisse des bezüglichen Hülfspersonales.“
Rechtsgrundlage für die Anstellung der ersten Assistenten an der Universität Zürich; Universitätsgesetz anno 1859, § 159. (Uni Zürich, Nr. 5/1993, p. 3)
1999
Beschwerde der VAUZ gegen den Universitätsrat betreffend Rekurskommission der Universität Zürich
Beschwerde gegen den Universitätsrat (Version 2)
Mitbestimmung und Gleichstellung gemäss neuer Universitätsgesetzgebung
1998
Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Universitätsgesetztes
Neinparole zum Universitätsgesetz. Stellungnahme zur Volksabstimmung vom 15. März 1998
Forschungsauftrag der Universität: Thesen und Beiträge des Mittelbaus
Der Nachwuchs fordert Nachwuchsförderung - zwei Podiumsdiskussionen
Stellungnahme der VAUZ zum Entwurf der Personalverordnung der Universität