Wahl der Delegierten



Nächste Ersatzwahl: 4.4. - 6.6.2023

Nächste Ordentliche Wahl: FS 2024


Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich (Wahlreglement)

Gemäss dem Reglement für die Wahl der Delegierten der Stände in die Organe und weitere Gremien der Universität Zürich (Wahlreglement), in Kraft ab 01.04.2020, findet die ordentliche Wahl der Delegierten der Stände in die Universitäts- und Fakultätsgremien sowie in die Gremien der Seminare, Institute und Kliniken alle zwei Jahre statt. In jedem Semester können frei werdende Sitze durch eine Nachwahl besetzt werden.


Ersatzwahl Delegierte der Stände 4. April bis 6. Juni 2023

Wahlausschreibung / Nominationsphase Dienstag, 4. April 2023
Deadline Kandidaturen Freitag, 5. Mai 2023
Publikation Kandidaturen Website Freitag, 12. Mai 2023
Zustellung Wahlunterlagen, E-Voting online Montag, 22. Mai 2023
Ende der Wahl Dienstag, 6. Juni 2023
Deadline für Institutswahlen Dienstag, 6. Juni 2023
Kommunikation Wahlergebnisse Freitag, 9. Juni 2023
Wahlbestätigungen Universitätsleitung / Erweiterte Universitätsleitung Dienstag, 27. Juni 2023

Für die Wahl der Delegierten in universitäre und fakultäre Gremien wurde ein E-Voting-Tool entwickelt:

UZH - Vereinigung Akademischer Nachwuchs der Universität Zürich - E-Voting-Tool der Stände

Die Wahl in Instituten, Seminaren oder Kliniken wird in den jeweiligen Einheiten in Wahlversammlungen durchgeführt. Für eine elektronische Wahl ist es möglich, das E-Voting-Tool zu nutzen.


Wahl im Institut, Klinik, Seminar

Alle Infos zur Wahl in Eurem Institut: UZH - Vereinigung Akademischer Nachwuchs der Universität Zürich - Wahlen an Instituten/Seminare/Kliniken

Für die Wahl habt Ihr vom 4.4.2023 bis 6.6.2023 Zeit.
Innerhalb dieses Zeitraums könnt Ihr zu jedem beliebigen Zeitpunkt wählen.

Am 6.6.2023 ist der letzte mögliche Wahltag!
Bitte beachtet die Fristen für die Wahlausschreibung, die Einreichung der Kandidaturen, die Bekanntgabe der Kandidaturen, siehe Vorgehen unten, gemäss UZH Wahlreglement.
Verschiebt sich das Datum der Wahl, verschieben sich die oben genannten Termine entsprechend mit. 


Für Internationals bietet die VAUZ Unterstützung beim Verständnis des deutschsprachigen Wahlreglements vauz@vauz.uzh.ch


Wahl in einer Wahlversammlung
Das Wahlreglement gibt alle Termine für die Wahl im Institut, der Klinik, im Seminar genau vor, ab p. 5.

  1. Ausschreibung der Wahl 4 Wochen vor Wahltermin >  wenn Ihr beschliesst, am 6.6. zu wählen, dann die Sitze spätestens am 25.4. ausschreiben
  2. Kandidaturen einreichen bis 23.5. (2 Wochen vor Wahltermin am 6.6.)
  3. Kandidaturen auf Wählbarkeit prüfen lassen durch vauz@vauz.uzh.ch
  4. Bekanntgabe Kandidturen bis 30.5. (1 Woche vor Wahltermin am 6.6.)
  5. Die Wahl erfolgt offen, sofern nicht ein Viertel der Teilnehmer*innen eine geheime Wahl verlangt
  6. Wahlprotokoll einsenden an vauz@vauz.uzh.ch

Institute, Kliniken und Seminare können auch schriftlich wählen
Dann erfolgt die Ausschreibung der Wahl 8 Wochen vor Wahltermin.
Das genaue Procedere für die schriftliche Wahl ist im 
Wahlreglement festgelegt. 
Die VAUZ kann für schriftliche Wahlen ein eVoting Tool zur Verfügung stellen. Gerne frühzeitig  melden, falls das Tool eingesetzt werden möchte
.


Wahlprotokoll FS 2023 (Template)

Gerne das Wahlprotokoll aufüllen und bis am 06.06.2023 einsenden an vauz@vauz.uzh.ch, merci!

FS 2023 Protokoll Wahl Department Institut Seminar Klinik.pdf


Wie viele Sitze haben wir in unserer Instituts-, Klinik- oder Seminar-Versammlung?

Diese Frage beantwortet die Institutsordnung Eures Instituts. Dort ist die Anzahl Sitze festgeschrieben.
Aktuell verfügen noch nicht alle UZH Institute über eine rechtsgültige, publizierte Institutsordnung. Sollte dies der Fall sein, gerne bei Eurer Institutsleitung nachfragen.

UZH - Recht und Datenschutz - Rechtssammlung UZH 
> Suchbegriff: Institutsordnung