Die Gremien der UZH

Die VAUZ delegiert Angehörige des Wissenschaftlichen Nachwuchs (WNW) in 26 gesamtuniversitäre Kommissionen und Gremien. Dazu kommen die Kommissionen der Fakultäten, Institute, Seminare und Kliniken.

Über die jeweiligen Gremien können wir die Interessen des WNW der UZH bzw. der entsprechenden Fakultät und Institute vertreten und einbringen. Damit nehmen wir das im Universitätsgesetz und in der Universitätsordnung verankerte Mitspracherecht der Stände wahr. Durch unsere Expertise leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur universitätspolitischen und akademischen Weiterentwicklung der UZH.

Kommissionen sind ständige Gremien. Arbeitsgruppen hingegen werden jeweils für einen bestimmten Zweck und befristet zusammengerufen und werden nach Abschluss des Projekts wieder aufgelöst. Gleiches gilt auch für nicht-ständige Kommissionen.

Die drei höchsten Gremien an der UZH sind die folgenden:

Für die Bearbeitung der Wahlgeschäfte dieser gesamtuniversitären Kommissionen, in welchen Angehöriger aller Stände der UZH mitwirken und vertreten sind, ist das Generalsekretariat zuständig und führt eine aktuelle Liste derselben. In der Regel werden die Delegierten für jeweils zwei Jahre gewählt.