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Amtsdauer: § 21. 1 Die Amtsdauer der Delegierten beträgt zwei Jahre, sofern nicht die für ein Gremium massgebenden Regelungen eine andere Amtsdauer vorsehen.
Ausschuss bestehend aus sieben Professorinnen und Professoren aller Fakultäten, drei Koordinierenden der Doktoratsprogramme, sowie je eine WNW-Delegierte oder ein WNW-Delegierten pro Fakultät.
Der Leitungsausschuss ist das strategische Beratungs- und Begutachtungsgremium des UZH Graduate Campus. Seine Hauptaufgaben sind die Begutachtung von Anträgen auf GRC Fördermittel (z.B. GRC Grants) und die Beratung des Direktoriums bezüglich der Weiterentwicklung von Förderinstrumenten.
Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung des Graduate Campus der Universität Zürich, 01.01.2016
Website des Vergabeausschusses
Die Sitze im Leitungsausschuss des GRC werden über die Fakultäten verteilt, damit der WNW aus allen Fakultäten adequat vertreten ist. Daher können Sie für diese Sitze jeweils unter Fakultäre Gremien kandidieren und nicht über die Universitären Gremien.
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und ist paritätisch zusammengesetzt. Eine Arbeitnehmenden-Vertretung wird durch die VAUZ gewählt.
Die Vorsorgestiftung VSAO bezweckt als Gemeinschaftsstiftung die berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und seiner Ausführungsbestimmungen für Assistenz- und Oberärztinnen und Ärzte, weitere angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie andere Akademikerinnen und Akademiker in Weiterbildung.
Rechtsgrundlage: Stiftungsreglement, 1.1.2020
Privatrechtlicher Verein zur Organisation hochschulübergreifender Dienstleistungen im Sportbereich
Der Verein hat den Zweck, den Sport auf freiwilliger Basis für alle Studierenden und Angehörigen der Hochschulen in Zürich zu fördern. Dem ASVZ sind 21 Mitgliedervereine angeschlossen, die den Leistungs- und Wettkampfsport in verschiedenen Disziplinen abdecken und das ASVZ-Angebot laufend erweitern.
Rechtsgrundlage: Statuten ASVZ, 26.5.2016
Kommission der ETH und UZH
Die Kommission der PBS nimmt den Tätigkeitsbericht der Psychologischen Beratungsstelle entgegen und behandelt aktuelle Projekte, veränderte Rahmenbedingungen und Zielvorgaben durch das Rektorat.
Rechtsgrundlage: Vereinbarung UZH ETH, 1.6.2016
Studentische Wohngenossenschaft Zürich
Die Woko vermietet, verwaltet und erstellt günstigen Wohnraum für Studierende und Doktorierende. Die Mitglieder der Genossenschaft sind juristische Personen; seitens UZH sind dies VSUZH, VAUZ und UZH Alumni.
Rechtsgrundlage: Statuten Woko Studentische Wohngenossenschaft, 18.4.2013