Fakultäre Gremien und Kommissionen
Auch auf Ebene der Fakultäten existieren verschiedene Gremien, die ständisch organisiert sind.
In den Fakultätsversammlungen sind die Stände in der Regel 5% der Anzahl Professorinnen und Professoren vertreten, mindestens aber mit zwei Delegierten.
Die Organisationsreglemente der Fakultäten regeln die Sitze in den Gremien und Kommissionen.
Amtsdauer: § 21. 1 Die Amtsdauer der Delegierten beträgt zwei Jahre, sofern nicht die für ein Gremium massgebenden Regelungen eine andere Amtsdauer vorsehen.
Seiteninhalt
Gremien der Theologischen Fakultät
Gremien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Gremien der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Gremien der Medizinischen Fakultät
mehr Informationen zum Mittelbau und den Kommissionen finden sich hier.
- Fakultätsversammlung (12 Sitze)
- Fakultätsausschuss (1 Sitz)
- Forschungskommission (1 Sitz)
- Kommission Lehre (1 Sitz)
- Chancengleichheitskommission (1 Sitz)
- Masterarbeitskommission (1 Sitz)
- Dissertationskommission (1 Sitz)
- Kommission Sex and Gender in Medicine (1 Sitz)
- Beförderungskommission (1 Sitz)
MEF Fachbereiche
- Frau und Kind (1 Sitz)
- Grundlagenfächer (2 Sitze)
- Internistische Fächer (2 Sitze)
- Klinische Neurowissenschaften und Psychiatrie (1 Sitz)
- Operative Fächer (1 Sitz)
- Querschnittsfächer (2 Sitze)
- Zahnmedizin (1 Sitz)
Gremien der Vetsuisse-Fakultät
Gremien der Philosophischen Fakultät
mehr Informationen zum Mittelbau und den Kommissionen finden sich hier.
- Fakultätsversammlung (9 Sitze nach Fächergruppen, siehe hier)
- Fakultätsausschuss (1 Sitz)
- Studienkonferenz (1 Sitz)
- Ethikkommission (für psychologische und verwandte Forschung) (1 Sitz)
- Hinweis: Gemäss Satzung sollte dieser Sitz an jemanden gehen, die oder der einem Institut angehört, welches empirische Forschung betreibt.
- Kommission für Auszeichnungen und Ehrungen (1 Sitz)
- Laufbahnkommission (1 Sitz)
- Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (1 Sitz)
- Leitungskommission Graduiertenschule (1 Sitz)