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Auch auf Ebene der Fakultäten existieren verschiedene Gremien, die ständisch organisiert sind.
In den Fakultätsversammlungen sind die Stände in der Regel 5% der Anzahl Professorinnen und Professoren vertreten, mindestens aber mit zwei Delegierten.
Die Organisationsreglemente der Fakultäten regeln die Sitze in den Gremien und Kommissionen.
Amtsdauer: § 21. 1 Die Amtsdauer der Delegierten beträgt zwei Jahre, sofern nicht die für ein Gremium massgebenden Regelungen eine andere Amtsdauer vorsehen.
mehr Informationen zum Mittelbau und den Kommissionen finden sich hier.
MEF Fachbereiche
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