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Amtsdauer: § 21. 1 Die Amtsdauer der Delegierten beträgt zwei Jahre, sofern nicht die für ein Gremium massgebenden Regelungen eine andere Amtsdauer vorsehen.
Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Universität. Er ist für strategische Festlegungen zuständig und übt die unmittelbare Aufsicht über die Universität aus. (Universitätsgesetz § 29)
Geleitet wird er von der Bildungsdirektorin resp. dem Bildungsdirektor des Kantons Zürich.
Der Senat ist die «Vollversammlung» aller Professorinnen und Professoren sowie der Delegierten der Stände. Die Zahl der Delegierten beträgt 3% der Professorinnen und Professoren pro Stand.
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl der höchsten Positionen an der UZH: Rektor/-in und Prorektor/-innen. Der Senat kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen.
Der Senat tagt mindestens einmal jährlich.
Die Sitze im Senat werden über die Fakultäten verteilt, damit der WNW aus allen Fakultäten adequat vertreten ist. Daher können Sie für diese Sitze jeweils unter Fakultäre Gremien kandidieren und nicht über die Universitären Gremien.
Die Erweiterte Universitätsleitung ist das oberste Organ im akademischen Bereich.
Sie setzt sich zusammen aus der Universitätsleitung, den Dekaninnen und Dekanen, sowie den Delegierten der Stände. Die Erweiterte Universitätsleitung tagt rund zehn Mal pro Kalenderjahr (einmal im Monat mit einer kurzen Sommerpause).
Zu den wichtigsten Aufgaben der Erweiterten Universitätsleitung gehören die Verabschiedung des Leitbilds der Universität, des Entwicklungs- und Finanzplans und der Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten zuhanden des Universitätsrats.
Rechtsgrundlage: Universitätsgesetz § 32
Die Aufgaben der Kommission sind
Kommission der EUL
Die Disziplinarkommission, auch Disziplinarausschuss genannt, ist in erster Instanz zuständig für den Ausschluss und für den Widerruf eines bedingt aufgeschobenen Ausschlusses. Die Disziplinarkommission ist somit zum einen zuständig, wenn der Fehlbare bzw. die Fehlbare mit der Einstellung des Verfahrens oder der vom Universitätsanwalt verhängten Massnahme nicht einverstanden ist. Sie ist auch zuständig, wenn der Universitätsanwalt einen Antrag auf bedingten oder unbedingten Ausschluss von Lehrveranstaltungen und Prüfungen stellt. Der / die Delegierte/r des wird jeweils für vier Jahre gewählt. Die Kommission tagt ca. 3-4 jährlich.
Rechtsgrundlage: Disziplinarordnung der Universität Zürich (17.02.1976)
Kommission der EUL
Zweck der Ethikkommission ist laut Beschluss der Universitätsleitung «die Unterstützung der Angehörigen der Universität bei der Wahrnehmung von ethischer Verantwortung in Forschung und Lehre», «die Förderung der ethischen Bewusstseinsbildung innerhalb der universitären Öffentlichkeit» sowie «die Vertretung ethischer Sachanliegen gegenüber der ausseruniversitären Öffentlichkeit». Die Ethikkommission kann Lehraufträge vergeben. Sie tagt ein- bis zweimal jährlich.
Rechtsgrundlage: §66 Universitätsgesetz (seit 19.05.2000)
Die Nachwuchsförderungskommission und Forschungskommission wurden auf HS 21 zusammengelegt.
Kommission der EUL
Die Gleichstellungskommission (GLK) fördert die Gleichstelung der Geschlechter auf allen Ebenen der Universität Zürich. Ihre Aufgaben umfassen u.a. die Beratung der Universitätsleitung und der Erweiterten Universitätsleitung, die Erarbeitung strategischer Schwerpunkte bei der tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit der Geschlechter an der UZH und die Erarbeitung von Massnahmen mit dem Ziel, in der Wissenschaft ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Die GLK tagt ca. viermal jährlich.
Rechtsgrundlage: Beschluss des Senatsausschusses vom 07.05.1991
Kommission der EUL
Zu den Hauptaufgaben der Kommission gehören die Bedürfnisabklärung bei den Fakultäten zu Themen der Internationalisierung, der Informationsaustausch mit den Fakultäten, das Erarbeiten von strategischen Schwerpunkten in Lehre, Forschung und Mobilität sowie die notwendigen Massnahmen zu deren Umsetzung, die Entgegennahme und Beratung von Anträgen, die Antragstellung an die UL und die EUL.
Die Idee der Kinder-Universität Zürich ist es, Kinder auf der Suche nach Antworten und Erklärungen für die Phänomene dieser Welt zu unterstützen. Mit diesem Ziel vor Augen organisieren wir Vorlesungen und Kurse, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler interessante Fragen beantworten.
Kommission der EUL
Die Kommission Lehre und Studium entstand per 1. August 2021 durch die Zusammenlegung der Lehr- und der Zulassungskommission. Sie wird von der Prorektorin Lehre und Studium präsidiert und tagt in der Regel viermal im Semester. Die Kommission unterstützt die Erweiterte Universitätsleitung bzw. die Universitätsleitung, schlägt ihnen Massnahmen vor und berät sie im Zusammenhang mit fakultätsübergreifenden und strategischen Fragen oder Vorhaben betreffend Lehre und Studium, der Zulassung zum Studium, der Qualitätssicherung und Innovationsförderung im Bereich Lehre und Studium sowie im Zusammenhang mit der entsprechenden Zuteilung der Mittel.
Rechtsgrundlage: § 68 der Universitätsordnung.
Kommission der UL (Amtsdauer: 01.08.20-31.07.24)
Die Kommission übt die unmittelbare Aufsicht über die Mensen und Cafeterien aus und behandelt Beschwerden von Seiten der Benutzerinnen und -benutzer sowie der Mensen- und Cafeterienbetreiberin. Sie erlässt Benutzungsordnungen und legt auf Vorschlag der ZFV-Unternehmungen das Angebotskonzept fest. Zur Zeit wird das Reglement der Mensakommission überarbeitet. Die Mensakommission tagt ca. dreimal jährlich.
Rechtsgrundlage: Reglement über die Aufsicht der Mensen und Cafeterien der Universität Zürich vom 28.02.2017 (Mensareglement)
Kommission der EUL
Die Nachhaltigkeitskommission wurde 2016 gebildet. Sie unterstützt den Delegierten für Nachhaltigkeit, Prof. Dr. Lorenz Hilty, bei der Erfüllung seiner Aufgabe, namentlich der Sensibilisierung und Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen an der Universität Zürich in Lehre, Forschung und operativem Betrieb.
Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung der Kommission vom 24.05.2016
Kommission der EUL
Die Kommission ist ein Konsultativorgan der Universitätsleitung in personalpolitischen Fragen. Die Personalkommission tagt drei- bis viermal jährlich. Die Aufgaben der Personalkommission wurde im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Beratungsstelle für das Personal (MBS) geändert, der frühere Bereich Schlichtungen wurde ausgegliedert.
Rechtsgrundlage: Personalverordnung der Universität Zürich
Kommission der EUL
Die Kommission ist für die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Angebots der Senioren-Universität zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören u.a. die Genehmigung des Programms, der Jahresbeiträge sowie der Gebühren für Sonderveranstaltungen und die Genehmigung des Rechenschaftsberichts zuhanden der Universitätsleitung.
Kommission der UL
Die Kommission Studium und Behinderung begleitet die Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) bei der Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der Universität Zürich. Ihre Aufgaben sind die Entwicklung einer mittel- und langfristigen Strategie zur Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der UZH, die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Universitätsleitung, die Abnahme des halbjährlichen Berichtes der FSB und des daraus hervorgehenden Massnahmenkatalogs, die Erstellung von strategischen Grundlagen für die Arbeit der FSB.
Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung der Kommission Studium und Behinderung der Universität Zürich, 18.10.2012
Kommission der EUL
Die Kommission hat den Auftrag, den interdisziplinären Dialog auch im Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit zu fördern. Hierzu plant und finanziert die Kommission für jedes Semester eine Ringvorlesung mit interdisziplinärer Ausrichtung. Die Kommission tagt einmal im Semester.
Kommission der EUL
Die Kommission ist zuständig für die Planung der Weiterbildungspolitik auf der Ebene der Gesamtuniversität, die Genehmigung der Beiträge an Weiterbildungsprogramme, Stellungsnahmen zu neuen oder sich in Revision befindenden Weiterbildungsstudiengängen sowie die Ausarbeitung von Richtlinien zur Qualitätssicherung der Weiterbildungsprogramme.
Kommission der UL
Der Aufsichtsrat bildet das Bindeglied zwischen der Vorsorgeeinrichtung und den im Anschlussvertrag versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Er bestimmt die Vorsorgeeinrichtung von Inhaberinnen und Inhabern von Qualifikationsstellen, Hilfsassistierenden, Assistenz- und Oberärztinnen sowie Assistenz- und Oberärzten. Er überwacht den Vollzug des Anschlussvertrages zwischen der Vorsorgeeinrichtung und der Arbeitgeberin. Er holt die dafür notwendigen Auskünfte bei der Vorsorgeeinrichtung ein.
Die Universitätsleitung wählt die beiden Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeberin. Die Vereinigung akademischer Nachwuchs der Universität Zürich (VAUZ) wählt die beiden Vertreterinnen oder Vertreter der versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Rechtsgrundlage: Reglement VSAO Aufsichtsrat, 1.12.2016
An der UZH wird neben den Preisen für akademische Leistungen auch ein Team-Effort-Preis für ein besonderes Engagement von Mitarbeitenden oder Studierenden verliehen.
Der Preis ist mit CHF 5000.- dotiert und wird am Dies academicus verliehen.
Der Mittelbau ist mit einer/m Delgierten vetreten, um die Vorschläge zu evaluieren.
Team-Effort-Preis | Universität Zürich | UZH
2018 hat die VAUZ den Team Effort Preis gewonnen für die Ausrichtung des 1. Mitarbeitendenfest im Team Effort mit dem Betriebsdienst Irchel, UZH Sicherheit und Umwelt, UZH Personal und UZH Kommunikation. Es hat Spass gemacht, vielen Dank! Team-Effort-Preis 2019 | Universität Zürich | UZH