Home Office an der UZH
Informationen zu Home Office
Das Personalrecht enthält keine Bestimmungen zum Arbeiten von zu Hause aus, sogenannt Home Office. Die Vorgesetzten entscheiden unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen frei, ob Home Office sinnvoll ist. Seitens der Mitarbeitenden besteht kein Anspruch auf Home Office.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Das SECO hat 2019 eine Broschüre veröffentlicht, welche die arbeitsgesetzlichen Rahmenbedingungen (Möglichkeiten, Ansprüche, Pflichten) zu Home Office für Arbeitgeber und Arbeitnehmende erläutert und zusammenfasst: Broschüre Home Office