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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Stellungnahme des VSUZH zur Motion „Angleichung der Studiengebühren an die Realität“

26.1.2017

„Von einer Angleichung der Studiengebühren an die Realität kann keine Rede sein.“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Medienschaffende

Der VSUZH stellt sich klar gegen eine Erhöhung der Studiengebühren an Universitäten und Fachhochschulen, wie sie in einer Motion1 vom 19.12.2016 gefordert wird.
Die Erhöhung der Studiengebühren um Fr. 500.- pro Semester wird mit dem Argument begründet, dass die Hochschulen in Zeiten des Sparens bei der Bildung dringend mehr Geld benötigen. Wir sind zwar überzeugt, dass die Bildung mehr finanzielle Mittel benötigt, eine Studiengebührenhöhung aber keinen Sinn macht und zwar aus folgenden Gründen:
Eine Erhöhung der Studiengebühren um Fr. 500.- pro Semester erhöht die Einnahmen der Universität Zürich um ca. 2%2; bringt also verhältnismässig wenig.
Während die Erhöhung der Gebühren pro Studienjahr um Fr. 1000.- der Universität nur eine marginale Differenz bringt, ergibt sich dadurch für Studierende ein massiver Unterschied. Von einer Angleichung der Studiengebühren an die Realität kann hier also keine Rede sein. Laut einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik3 arbeiten etwa 80% der Studierenden an der Universität Zürich parallel zum Studium. Eine
Erhöhung des finanziellen Druckes, etwa aus symbolischen Gründen als „Zeichen der Mitverantwortung“, wie es die Motionäre fordern, würde zu einer noch höheren Arbeitsbelastung durch Arbeit und Studium führen. Diese Zeit fehlt dann, um sich mit dem Stoff genügend auseinanderzusetzen, was zu einem längeren Studium und damit zu Mehrkosten für den Kanton führen kann. Höhere Studiengebühren können ausserdem zu einer Abwanderung der Studierenden an andere Universitäten führen. Die Ausbildungskosten für diese Studierenden hat aber weiterhin der Kanton Zürich zu tragen. Eine Abwanderung, und damit der Verlust dieser bereits teuer ausgebildeten Arbeitskräfte, hätte ausserdem langfristige Folgen; eine Erhöhung ist also gesamthaft gesehen ein Schuss in den eigenen Fuss.
Wir sind überzeugt, dass der Zugang zur Hochschulbildung, unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern, gewährleistet werden muss. Trotz gesetzlicher Anpassungen ist das Stipendienwesen in der Realität nicht in der Lage diesen Zugang für alle zu ermöglichen. Es muss noch erwähnt werden, dass es in vielen Studiengängen aufgrund der Struktur leider keine Möglichkeit gibt, neben dem Studium zu arbeiten.
Zusätzlich wird in der Begründung der Motion argumentiert, dass man ein Darlehen aufnehmen kann, um die Erhöhung zu finanzieren. Das Anbieten einer weiteren Möglichkeit zur Verschuldung der Studierenden kann nicht die Antwort sein.
Wir sind klar gegen eine Studiengebührenhöhung. Diese verfehlt das Ziel der Ausgleichung der Sparmassnahmen und gefährdet stattdessen unnötigerweise das Prinzip des Bildungszugangs für alle.
Damit der Bildungs- und Wirtschaftsplatz im Kanton Zürich weiter gestärkt werden kann, muss dieser gewährleistet werden.
Bei allfälligen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Kontakt:
David Meier und Christian Schmidhauser
Co-Präsidenten VSUZH
david.meier@vsuzh.ch und christian.schmidhauser@vsuzh.ch
079 385 46 42 und 078 673 45 64


Verzeichnis und Kommentar:
1. Häring Hans Peter und Burtscher Rochus (2016), „Motion betreffend Angleichung der
Studiengebühren an die Realität“ URL: https://www.kantonsrat.zh.ch/Dokumente/D090dbb04-
0a65-4991-ab51-7e709838cfc6/K16415.pdf#View=Fit
[Zugriff am 27.1.2017]
2. ((26‘000 Studierende*1000.-)/1.3 Milliarden* CHF)= 2%
*Universität Zürich (2016). „Jahresbericht 2015“, (S.5), URL:
http://www.uzh.ch/dam/jcr:0c6ba4a9-2d87-4bd4-821cb2ea94fdf149/
UZH_Jahresbericht_2015.pdf
[Zugriff am 23.1.2017]
3. Bundesamt für Statistik (2013). „Studien- und Lebensbedingungen an den Schweizer
Hochschulen“, (S.46), URL: https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/349460/master
[Zugriff am 23.1.2017]