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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Gleichstellungsbüros bestätigen Diskriminierung von schwangerer Ärztin

VSAO ZÜRICH verlangt Anpassung an die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes

Gleichstellungsbüros bestätigen Diskriminierung von schwangerer Ärztin

Anhand eines konkreten Falles einer befristet angestellten, schwangeren Ärztin, welcher der Mutterschaftsurlaub verweigert wurde, hat der VSAO ZÜRICH eine Einschätzung der Rechtslage von der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich und auch von derjenigen des Kantons Zürich erhalten. Beide Fachstellen erachten aufgrund der geschilderten Sachlage die indirekte Diskriminierung gemäss Gleichstellungsgesetz als erfüllt.
Die festgestellte Diskriminierung von befristet angestellten Ärztinnen im Schwangerschaftsfall könne nur auf zwei Arten beseitigt werden: Mit dem generellen Verzicht auf befristete Anstellungen oder mit einer automatischen Verlängerung der Anstellung schwangerer Ärztinnen bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs. Dies ist zwar an einigen Spitälern, wie z.B. den Stadtspitälern, schon Usanz. Doch gibt es einige Spitäler, Institutionen und private Arbeitgeber, bei denen das bis heute nicht der Fall ist.
Der VSAO ZÜRICH hat sich daher an alle Weiterbildungsstätten im Kanton Zürich gewandt und verlangt eine flächendeckende Anpassung von Praxis und Reglementen an die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes. Mitglieder, die solche Diskriminierung erfahren, werden vom VSAO ZÜRICH bei der Durchsetzung ihres Anspruchs unterstützt.

Erfahre hier mehr dazu

 

Kennst Du Deine Rechte im Mutterschutz?

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich, falls Du schwanger bist oder stillst, sowie Dein Kind vor Gefährdung am Arbeitsplatz zu schützen. Aus diesem Grund sieht das Arbeitsgesetz besondere Schutzmassnahmen - den Mutterschutz - vor.

Broschüre SECO Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen

Wie zahlreiche Befragungen von schwangeren Ärztinnen zeigten, ist der Umfang des Mutterschutzes und die effektiv getroffenen Massnahmen in den einzelnen Abteilungen und Kliniken je nach Vorgesetzten sehr unterschiedlich. Diese sind den Spitalleitungen und HR Abteilungen nicht immer bekannt. Falls auf Deinen Zustand nicht genügend Rücksicht genommen wird, so melde Dich unbedingt beim HR oder bei uns. Nur so kannst Du die Situation für Dich und die nachfolgenden Schwangeren verbessern.
Erwerbstätige Frauen haben einen gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 Prozent des früheren Erwerbseinkommens, höchstens CHF 196.00 pro Tag (bei 100%). Es gibt aber durchaus Arbeitgeber im Kanton Zürich, welche per Reglement ihren Mitarbeiterinnen während 16 Wochen 100% Lohn bezahlen.

Merkblatt Mutterschaftsentschädigung

Herzliche Grüsse
Jana Siroka und Susanne Hasse (Präsidentin und Geschäftsführerin)

 

Zürcher Spitalärztinnen

Zürcher Spitalärzte

Rämistrasse 46

8001 Zürich

Telefon +41 (0)44 941 46 78

Fax +41 (0)44 941 46 67

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